Sakrales Glockengeläut ist im Rahmen des Grundrechts auf freie Religionsausübung geschützt. Wird also zum Gebet geläutet, ist das grundsätzlich erlaubt, auch mehrmals täglich. Doch wie laut das Ganze sein darf, darüber wird immer wieder gestritten.
Von Matthias Alexander Schmidt, hr-Kirchenredaktion |