Glockenturm

Sakrales Glockengeläut ist im Rahmen des Grundrechts auf freie Religionsausübung geschützt. Wird also zum Gebet geläutet, ist das grundsätzlich erlaubt, auch mehrmals täglich. Doch wie laut das Ganze sein darf, darüber wird immer wieder gestritten.

Katholische Kirchen können zum Beispiel dreimal am Tag zum Angelus-Gebet läuten, dem "Engel des Herrn". Ähnlich kennen Protestanten das "Betzeitläuten." Auch am Vorabend und unmittelbar vor einem Gottesdienst oder währenddessen werden Glocken aus sakralen Gründen zum Einsatz gebracht.

Nicht durch das Grundrecht auf Religionsausübung geschützt ist hingegen "weltliches Glockengeläut". Dazu zählt zum Beispiel der Stundenschlag, also das Läuten zur vollen und halben Stunde oder das Läuten an Neujahr. Das sakrale Läuten unterliegt grundsätzlich nicht den Bestimmungen, die auf Geräuschimmissionen zutreffen.

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Lärm-Grenzwerte

Für das Glockenläuten gilt in Wohngebieten nachts ein Wert von 40 dB(A), tagsüber 55 dB(A). In der Nähe von Krankenhäusern oder in Kurgebieten gelten andere Grenzwerte. In einem reinen Wohngebiet sind am Tag kurzzeitige Geräuschspitzen von bis zu 80 dB(A) - gemessen außerhalb des Gebäudes bzw. innerhalb eines Raumes bei offenem Fenster – zulässig, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

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Diese Grenzwerte können aber bei einer etwaigen Klage nur als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Zumutbarkeit des sakralen Glockenläutens genutzt werden, da das sakrale Läuten im Rahmen des Grundrechts auf Religionsausübung einen Sonderstatus hat. Die allgemeinen Gesetze gelten hier nur sehr eingeschränkt. Voraussetzung für eine Klage ist, dass der Lärm die Gesundheit schädigt. Eine Klage ist aber weniger aussichtsreich als bei Störungen durch „weltliches Glockengeläut“, es sei denn, es wird deutlich häufiger und länger als allgemein üblich geläutet.

Ein Glockenspiel, das in einem Wohngebiet installiert ist und mit einer Stärke von 70 dB(A) gespielt wird, unterliegt nicht dem sakralen Schutz.