Böses Erwachen am Neujahrsmorgen: Am Auto ist die Scheibe kaputt oder es gibt Schäden am Haus. Im schlimmsten Fall ist ein Mensch verletzt worden. Welche Versicherung übernimmt diese Schäden und warum sollte man es lieber der eigenen Versicherung melden?
Schäden am Auto
Unser Experte
Walter Thomas, Vorsitzender der deutschen Versicherungskaufleute, Bezirksverband Kassel
Ende der weiteren InformationenLaut ADAC sind Schäden am eigenen Auto durch Silvester-Feuerwerk selten. Wenn eine herabfallende Rakete oder ein verirrter Böller doch ein Fahrzeug beschädigt haben, empfiehlt unser Experte Walter Thomas, den Schaden der eigenen Versicherung zu melden. Der Schaden an der Scheibe und auch ein Feuerschaden werden von der Versicherung beglichen.
Achtung Garagenwagen
Hat man sich in der Versicherungspolice verpflichtet, den Wagen nach Ende der Fahrt in die Garage zu stellen, greift die Versicherung nicht.
Ende der weiteren InformationenWenn sich der Verursacher meldet, ist das zwar ehrlich, aber sinnvoller ist es, der eigenen Versicherung die Schäden zu melden. Diese zahlt den Neuwert, die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers nur den Zeitwert. Daher der Tipp für Geschädigte: Die eigene Versicherung zahlen lassen. Die nimmt dann Regress an der Versicherung des Schadenverursachers.
Schäden am Haus
Für Hausbesitzer gilt im Schadensfall dieselbe Regel wie für Autobesitzer. Zunächst sollte die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden. Diese zahlt – ebenso wie die Autoversicherung – den Neuwert und nimmt Regress an der Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers.
Personenschäden
Grundsätzlich ist bei einer Verletzung durch Feuerwerkskörper die Krankenversicherung zuständig. Das betrifft die Arztbehandlung, Medikamente und im schlimmsten Fall auch den Krankenhausaufenthalt. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, der kann diese jetzt in Anspruch nehmen. Hier ist es gut, wenn man den Schadenverursacher nennen kann.
Sendung: hr4, hr4 - Mein Samstagmorgen in Hessen, 29.12.2018, 06:05 Uhr