Parkscheibe

Im Kassel der Nachkriegszeit boomen die Geschäfte, aber der Parkraum knapp. Um gegen Dauerparker vorzugehen, optimiert der Polizeipräsident eine Idee aus Paris. Doch heute ist Parkscheibe nicht gleich Parkscheibe.

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50 Jahre Parkscheibe (2011)

Parkscheibe vor einem Schild, das auf die Nutzung hinweist
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Das Wirtschaftswunder lässt auch in Kassel die Kassen der Geschäfte klingeln. Allerdings gibt es ein Problem: Wo sollen die Kunden parken? Das führt zu Problemen und den Polizeipräsidenten Heinz Hille zu einem Einfall. Mit Schere, Stift und Papier setzt er eine Idee aus Paris um und damit ist die Parkscheibe geboren. Das war 1961. Eines hat Hille aber verpasst: Sich seine Erfindung patentieren zu lassen. Er hätte damit reich werden können.

Seit Jahrzehnten ist sie fester Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Darin ist nicht nur ihr korrekter Einsatz geregelt, auch die Größe, die Farbe und die Beschriftung ist genau definiert. Es muss sich um ein blaues Rechteck mit den Kantenlängen 15 cm (Höhe) und 11 cm (Breite) handeln. Als Farbe ist blau - Verkehrsblau oder Signalblau - vorgeschrieben. Auf der Vorderseite muss das bekannte Parkplatz "P" sein, die Schriftart muss der Norm DIN 1451 ("Schriften für den Straßenverkehr") entsprechen. Auf der Rückseite ist alles möglich, dort darf auch Werbung stehen.

Knöllchen für andere Farbe

Eine Frau in Herten bekam, obwohl die Parkscheibe korrekt eingestellt war, ein Bußgeld von fünf Euro aufgebrummt, da die Parkscheibe pink war! Auch in Kassel (!) gab's vor einigen Jahren Knöllchen für weiße Parkscheiben, die als Werbegeschenk von den Veranstaltern der Musiktagen verteilt worden waren.

Pinke Parkscheibe

Die gängigsten Parkscheiben sind aus Pappe oder Plastik. Bei den Plastikmodellen, die es häufig beim Kauf eines Neuwagens dazugibt, ist häufig die Möglichkeit als Eiskratzer eingesetzt zu werden, gegeben.

Richtige Nutzung

Die deutschen Parkscheiben haben eine Einteilung für 24 Stunden. Die vollen Stunden sind mit den Zahlen, die halben Stunden nur mit einem Strich markiert. Die einzustellende Ankunftszeit beginnt immer zur nächsten halben Stunde. Kommt man also um 8:02 Uhr, dann darf man die Parkscheibe auf 8:30 Uhr stellen. Wenn man allerdings um 13:57 Uhr einen Parkplatz erwischt, darf die Zeit nur auf 14:00 Uhr eingestellt werden.

Es ist nicht erlaubt, die Uhr nach Ablauf der Parkzeit auf eine neue Zeit einzustellen. Wird man erwischt, zahlt man. Wer die Zeit auf etwa eine Viertelstunde dreht, riskiert auch ein Bußgeld. Und ein kurzes Hin- und Herfahren in der Parklücke bringt auch keine Verlängerung. Nur wenn man einmal um den Block fährt und auch andere Autofahrer die Möglichkeit hätten, die Parklücke zu nutzen, darf man die Parkscheibe wieder neu einstellen.

Parkscheibe

Wer nach Ablauf der vorgegebenen Höchstparkzeit noch länger parkt, zahlt bei 30 Minuten 10 Euro, bei einer Stunde sind es 15 Euro. Für zwei Stunden werden 20 Euro fällig, wenn es noch länger wird, ist man mit 30 Euro dabei, wenn man erwischt wird.

Elektronische Parkscheibe

Seit 2005 sind auch elektronische Parkscheiben erlaubt. Voraussetzung sind:

  • die Typengenehmigung muss erteilt sein
  • nach dem Abstellen des Fahrzeugmotors darf sich die Einstellung an der Uhr nicht ändern und ein Manipulation muss ausgeschlossen sein
  • das Verkehrszeichen 314 (das "P") muss auf der Vorderseite abgebildet sein
  • das Wort "Ankunftszeit" muss über dem Display stehen
  • die Uhr muss eine 24-Stunden-Zeitangabe haben und die Zahlen eine Höhe von mindestens 2 cm
  • die Anzeige muss von außen gut und eindeutig lesbar sein

Sendung: hr4, hr4 - Mein Samstagmorgen in Hessen, 27.04.2019, 06:00 Uhr